In der Regel müssen Sie zum Beurkundungstermin nur Ihren gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen. Sollten weitere Dokumente benötigt werden, teilen wir dies bei Entwurfsversand mit. Mitzubringende Dokumente sind immer im Original vorzulegen, eine Kopie genügt nicht.
Ein Leseexemplar des Testaments müssen Sie nicht mitbringen. Sie können die Urkunde auf einem großen Bildschirm im Beurkundungszimmer mitlesen. Die Notarin liest ihnen dann den gesamten Urkundstext vor und erläutert ihnen nochmals wesentliche Inhalte. Sollten Sie Fragen oder Änderungswünsche haben, zögern Sie nicht, diese zu stellen. Hierfür sind wir da.
Bitte bringen Sie möglichst zum Beurkundungstermin keine Verwandten und keine Kinder (auch keine Kleinkinder) mit. Trotz der abklingenden Corona-Schutzmaßnahmen sind wir bemüht, unseren Bürobetrieb zu schützen, damit wir Ihnen durchgängig zu Verfügung stehen können. Daher bitten wir auch, nicht ohne vorherige Terminabsprache im Notarbüro zu erscheinen und Dokumente nicht persönlich abzugeben, sondern im Briefkasten zu hinterlegen. Sie erhalten dennoch eine Eingangsbestätigung.