Im Folgenden stellen wir einen typischen Ablauf bei der Erstellung einer General- und Vorsorgevollmacht vor. Der typische Ablauf soll Ihnen helfen, sich ein Bild von der notariellen Begleitung Ihrer Notfallvorsorge machen zu können. Denn eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall können ohne passende Notfallvorsorge schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Mit einer Vollmacht bestimmen Sie selbst denjenigen, der im Notfall entscheiden soll und überlassen diese Entscheidung im Zweifel nicht dem Betreuungsgericht.