Notarinnen und Notare sind verpflichtet, für ihre Amtstätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Kosten einzufordern. Das Gesetz, welches festlegt, wie der Geschäftswert für die Gebührenberechnung zu ermitteln ist, ist das GNotKG. Bei einem Kaufvertrag berechnet sich der Geschäftswert regelmäßig in Abhängigkeit von der Höhe des Kaufpreises, bei Schenkungen nach dem Verkehrswert der übergebenen Immobilie, bei Generalvollmachten und Testamenten prozentual nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Die Höhe der Notargebühren können Sie anschließend mit Hilfe eines von der Bundesnotarkammer erstellten Gebührenrechners ermitteln. Selbstverständlich informieren wir Sie auf Anfrage auch im Vorfeld über anfallende Kosten.