Im Folgenden stellen wir einen typischen Ablauf bei Abschluss eines Kaufvertrages vor. Der typische Ablauf soll Ihnen helfen, sich ein Bild von Ihrem Notarbesuch machen zu können.
Häufig werden wir gefragt, ob der Verkäufer oder der Käufer die Notarin kontaktieren muss. Hierzu gibt es keine Regel. Gerne stellen wir auf Anfrage beiden Beteiligten unser Datenblatt zur Verfügung. Sie können es dann getrennt ausfüllen, wenn Sie die Daten des anderen Beteiligten nicht kennen.
Bitte kontaktieren Sie uns – wenn möglich – telefonisch oder per E-Mail (unter Angabe einer Telefonnummer, unter der wir Sie für Rückfragen erreichen).
Wenn Sie uns kontaktieren, stellen wir erste Fragen, die uns helfen, Ihnen das richtige Datenblatt zuzusenden. So unterscheiden wir zwischen einem Kaufvertrag über einen Bauplatz, einen Acker, eine Wohnung, ein Haus und ein Erbbaurecht. Auch bei einem Kaufvertrag innerhalb der Familie gibt es häufig Sonderregelungen zu beachten.
Gerne vereinbaren wir direkt auch einen Beurkundungstermin. Bei der Terminvergabe sind wir grundsätzlich flexibel und werden versuchen, Terminwünsche möglich zu machen.
Bei Betreuung durch einen Makler erfolgt die Kontaktaufnahme und die Übermittlung der Daten in der Regel durch den Makler.
Das Datenblatt führt Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Angaben. Ohne diese Angaben sind wir schlicht nicht in der Lage, einen sachgerechten Vertragsentwurf vorzubereiten.
Sie müssen aber keine rechtlichen Angaben machen. Insbesondere wenn Sie unter „Besonderes“ Angaben machen möchten, reicht es in der Regel aus, wenn Sie uns in eigenen Worten mitteilen, was Sie lösen oder erreichen wollen. Die Form ist Sache von uns.
Denken Sie daran, dass die Notarin nur Informationen in einem Entwurf berücksichtigen kann, die Sie oder der andere Beteiligte ihr tatsächlich zur Verfügung stellen.
Die Notarin erstellt anhand der von Ihnen erhaltenen Informationen einen Entwurf. Sobald der Entwurf verschickt ist, ist der Abbruch des Verfahrens mit erhöhten Kosten verbunden.
Bitte lesen Sie den Entwurf sorgfältig durch. Sollten von Ihnen weitere Informationen oder Tätigkeiten im Vorfeld gefragt sein, so weisen wir hierauf unter Hervorhebung im Entwurf hin. So kann es passieren, dass auf dem zu verkaufenden Objekt noch sehr alte Grundschulden lasten, bei denen der Verkäufer in Erfahrung bringen muss, ob diese überhaupt gelöscht werden können.
Sollten Sie zum Entwurf Änderungen oder Ergänzungen haben, teilen Sie dies bitte vor dem Beurkundungstermin mit.
Wie können Sie sich auf den Beurkundungstermin vorbereiten? Neben dem sorgfältigen Lesen des Entwurfs können Sie insbesondere folgende Informationen vorab einholen, um eine reibungslose Abwicklung ihres Kaufvertrages sicherzustellen:
In der Regel müssen Sie zum Beurkundungstermin nur Ihren gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen. Sollten weitere Dokumente benötigt werden, teilen wir dies bei Entwurfsversand mit. Mitzubringende Dokumente sind immer im Original vorzulegen, eine Kopie genügt nicht.
Ein Leseexemplar des Vertrages müssen Sie nicht mitbringen. Alle Vertragsbeteiligten können die Urkunde auf einem großen Bildschirm im Beurkundungszimmer mitlesen. Die Notarin liest ihnen dann den gesamten Urkundstext vor und erläutert ihnen wesentliche Inhalte. Sollten Sie Fragen oder Änderungswünsche haben, zögern Sie nicht, diese zu stellen. Hierfür sind wir da.
Bitte bringen Sie möglichst zum Beurkundungstermin keine Verwandten und keine Kinder (auch keine Kleinkinder) mit. Trotz der abklingenden Corona-Schutzmaßnahmen sind wir bemüht, unseren Bürobetrieb zu schützen, damit wir Ihnen durchgängig zu Verfügung stehen können. Daher bitten wir auch, nicht ohne vorherige Terminabsprache im Notarbüro zu erscheinen und Dokumente nicht persönlich abzugeben, sondern im Briefkasten zu hinterlegen. Sie erhalten dennoch eine Eingangsbestätigung.
Mit der Unterzeichnung der Urkunde ist der Vertrag bindend geworden.
Nach der Unterzeichnung kümmert sich das Notarbüro um alle notwendigen Vertragsabschriften. Sie müssen hier grundsätzlich nicht selbst tätig werden und nichts weiterleiten. Ihre Vertragsabschrift erhalten Sie ca. 1 Woche nach der Beurkundung per Post, häufiger auch schneller. Der Kostenschuldner des Vertrages erhält zudem die Rechnung.
Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, übersenden wir Ihnen das Kaufpreis-Fälligkeitsschreiben. Das Fälligkeitsschreiben kann in der Regel 4-6 Wochen nach Beurkundung erstellt werden; in Einzelfällen dauert dies länger. Dies hängt von den Bearbeitungszeiten Dritter, insbesondere Banken, Gemeinden, Hausverwalter etc., ab. In der Regel kann der Kaufpreis also frühestens 4-6 Wochen nach Beurkundung gezahlt werden.
Bei Fragen zur konkreten Kaufpreisüberweisung wenden Sie sich bitte an ihre finanzierende Bank.
Ist die Übergabe an die Kaufpreiszahlung geknüpft, ist der Vertragsgegenstand inklusive der Schlüssel nach Kaufpreiszahlung zu übergeben. Sie können beispielsweise vor der Anweisung der Kaufpreiszahlung einen gemeinsamen Besichtigungstermin vereinbaren und überprüfen, dass keine Mängel hinzugetreten sind, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen. Bitte beachten Sie aber, dass die Abwicklung der Übergabe von den Beteiligten zu übernehmen ist, hier findet keine notarielle Überwachung der Übergabe statt!
Die Beteiligten müssen der Notarin den Eingang des Kaufpreises mittels des Bestätigungsformulars, das der Fälligkeitsmitteilung beiliegt, bestätigen. Diesem Bestätigungsformular müssen Sie einen Zahlungsbeleg (Kontoauszug) beifügen, aus welchem die Kaufpreiszahlung und das Empfängerkonto ersichtlich ist. Aufgrund der neusten Vorschriften zum Geldwäschegesetz ist die Notarin ohne einen solchen Zahlungsbeleg gehalten, den Eigentumswechsel nicht direkt zu veranlassen.
Nach Bestätigung des Kaufpreiseingangs erfolgt der Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt durch die Notarin. Das Grundbuchamt benötigt in der Regel 4-12 Monate zur Eigentumsumschreibung. Da wir keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit des Grundbuchamts haben, können Sie in Eilfällen gerne auch dieses direkt kontaktieren.
Mit dem Eigentumswechsel ist der Kaufvertragsvorgang in der Regel beendet.
© Notarin Dr. Julia Bochis
Hauptstraße 78-80
79761 Waldshut-Tiengen
KONTAKT
E-Mail: info
Telefon: 07741-8070890