Im Folgenden stellen wir Ihnen einen typischen Ablauf bei der Beurkundung eines Schenkungsvertrages vor. Der typische Ablauf soll Ihnen helfen, sich ein Bild von der notariellen Begleitung machen zu können.
Die häufigsten Gründe für eine Vermögensverteilung zu Lebzeiten sind steuerliche. Durch eine Übertragung zu Lebzeiten können vorhandene Steuerfreibeträge bereits genutzt werden und stehen später ggf. nochmals zur Verfügung. Für eine sachgerechte Begleitung dieser Beweggründe sind wir auf eine Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater angewiesen. Bitte kontaktieren Sie zunächst oder begleitend Ihren Steuerberater. Ihr Steuerberater kann im Regelfall auch einschätzen, was Ihre Immobilie steuerlich „wert“ ist.
Anschließend setzen wir die steuerlichen Vorgaben um. Hierbei erleichtern Sie uns unsere Arbeit, wenn Sie uns diese Angaben und Daten mittels unseren Datenblatt zur Verfügung stellen. Dieses Datenblatt erhalten Sie von uns gerne per E-Mail oder postalisch zugesandt. Da wir unsere E-Mails über FTAPI versenden, können Sie sicher sein, dass Ihre sensiblen Daten sicher und verschlüsselt übertragen werden. FTAPI wird im deutschen Hochsicherheitsrechenzentrum bereitgestellt und bietet den großen Vorteil, dass die Kommunikation so einfach wie beim Versenden einer normalen E-Mail ist. Es sind keine Passwörter oder sonstigen Umwege notwendig. Auch Sie können uns dann ganz einfach Nachrichten über FTAPI zukommen lassen.
Das Datenblatt führt Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Angaben.
Erörtert werden in dem Datenblatt insbesondere Möglichkeiten, die Immobilie bei Unwägbarkeiten in der Person des Beschenkten zurückzufordern sowie Vorbehalte des Schenkers (Nießbrauch oder Wohnungsrechte) zu vereinbaren. Das Nießbrauchsrecht ist im Gegensatz zum Wohnungsrecht in der Regel ein umfassenderes Nutzungsrecht und berechtigt beispielsweise auch zur Vermietung. Im Gegenzug ist es üblich, dass der Nießbraucher sämtliche Lasten und Kosten trägt, d.h. auch wenn größere Renovierungen (Dach etc.) anstehen. Bei gemeinsamer Nutzung mit dem Beschenkten wird häufiger ein Wohnungsrecht, bei alleiniger Nutzung durch den Übergeber ein Nießbrauchsrecht vereinbart. Steuerliche Hintergründe sollten auch hier mit einem Steuerberater besprochen werden. Im Übrigen besprechen wir gerne nähere Details mit Ihnen in der Beurkundung.
Die Notarin erstellt anhand der von Ihnen erhaltenen Informationen einen Entwurf. Sobald der Entwurf verschickt ist, ist der Abbruch des Verfahrens mit erhöhten Kosten verbunden.
Bitte lesen Sie den Entwurf sorgfältig durch und leiten diesen ggf. auch an Ihren Steuerberater weiter. Sollten von Ihnen weitere Informationen oder Tätigkeiten im Vorfeld gefragt sein, so weisen wir hierauf unter Hervorhebung im Entwurf hin. So kann es passieren, dass zu vorhandenen Belastungen im Grundbuch (etwa Wohnungsrecht von bereits verstorbenen Großeltern) Unterlagen zu deren Löschung, eingeholt werden müssen.
Sollten Sie zum Entwurf Änderungen oder Ergänzungen haben, teilen Sie dies bitte vor dem Beurkundungstermin mit.
Die notarielle Praxis zeigt, dass es zum Familienfrieden beiträgt, wenn alle Beteiligten an dem Schenkungsvertrag teilnehmen. Dies gilt nicht nur für den Beschenkten, sondern auch für ggf. vorhandene Geschwister, die (noch) nichts erhalten sollen. Unter notarieller Beratung können Regelungen gefunden werden, die alle zufriedenstellen und die Auseinandersetzung mit dem Thema nicht erst dem Erbfall überlassen.
In der Regel müssen Sie zum Beurkundungstermin nur Ihren gültigen amtlichen Lichtbildausweis und – falls noch nicht mitgeteilt – ihre Steuer-ID mitbringen. Sollten weitere Dokumente benötigt werden, teilen wir dies bei Entwurfsversand mit. Mitzubringende Dokumente sind immer im Original vorzulegen, eine Kopie genügt nicht.
Ein Leseexemplar des Vertrages müssen Sie nicht mitbringen. Alle Vertragsbeteiligten können die Urkunde auf einem großen Bildschirm im Beurkundungszimmer mitlesen. Die Notarin liest ihnen dann den gesamten Urkundstext vor und erläutert ihnen wesentliche Inhalte. Sollten Sie Fragen oder Änderungswünsche haben, zögern Sie nicht, diese zu stellen. Hierfür sind wir da.
Bitte bringen Sie möglichst zum Beurkundungstermin keine weiteren Verwandten und keine Kinder (auch keine Kleinkinder) mit. Trotz der abklingenden Corona-Schutzmaßnahmen sind wir bemüht, unseren Bürobetrieb zu schützen, damit wir Ihnen durchgängig zu Verfügung stehen können. Daher bitten wir auch, nicht ohne vorherige Terminabsprache im Notarbüro zu erscheinen und Dokumente nicht persönlich abzugeben, sondern im Briefkasten zu hinterlegen. Sie erhalten dennoch eine Eingangsbestätigung.
Mit der Unterzeichnung der Urkunde ist der Vertrag bindend geworden.
Nach der Unterzeichnung kümmert sich das Notarbüro um alle notwendigen Vertragsabschriften. Sie müssen hier grundsätzlich nicht selbst tätig werden und nichts weiterleiten. Ihre Vertragsabschrift erhalten Sie ca. 1 Woche nach der Beurkundung per Post, häufiger auch schneller. Der Kostenschuldner des Vertrages erhält zudem die Rechnung.
Das Grundbuchamt benötigt in der Regel 4-12 Monate zur Eigentumsumschreibung, häufig geht dies jedoch auch schneller.
Mit dem Eigentumswechsel ist der Schenkungsvorgang in der Regel beendet.
© Notarin Dr. Julia Bochis
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